Kontakt

Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V.

Wiesenstraße 18
48653 Coesfeld
Telefon: 02541 7205-0
E-Mail: info@caritas-coesfeld.de

 
Der Verband  

Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)

Im Caritasverband für den Kreis Coesfeld besteht die Möglichkeit im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) viele persönliche Erfahrungen zu machen. Daher suchen wir regelmäßig junge Frauen und Männer, die an einer abwechslungsreichen und sinnvollen Tätigkeit bei uns interessiert sind.

Wer...

  • sich beruflich orientieren möchte,
  • sich ein Jahr lang für andere Menschen einsetzen will,
  • nach der Schule etwas Praktisches im sozialen Bereich machen möchte,
  • bereit ist, sich mit sich selbst und mit anderen Menschen auseinanderzusetzen,
  • anfangen möchte, auf eigenen Füßen zu stehen,
  • gesellschaftliche und politische Zusammenhänge kennenlernen und hinterfragen möchte,

...ist richtig im Freiwilligen Sozialen Jahr!

Wann beginnt das FSJ?
Das FSJ beginnt in Regel am 1. August oder am 1. September eines Jahres und endet dementsprechend Ende Juli oder Ende August des nachfolgenden Jahres. Ein Beginn zu jedem anderen Zeitpunkt des Jahres ist je nach Einsatzstellenmöglichkeiten zu prüfen und gegebenfalls zu realisieren.

Leistungen
Das Bundes-Gesetz zur Förderung eines FSJ regelt die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen. Auf dieser Grundlage werden folgende Leistungen gewährt:

  • ein monatliches Taschengeld,
  • freie Verpflegung oder Verpflegungsgeld,
  • gegebenfalls eine freie Unterkunft oder Fahrtkostenerstattung,
  • tariflicher Urlaub,
  • beitragsfreie Versicherung in der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, sowie Haftpflicht- und Unfallversicherung am Arbeitsplatz,
  • Fortzahlung des Kindergeldes,
  • vorhandener Anspruch auf Waisenrente bleibt bestehen.

Die Arbeitszeit beträgt zur Zeit 39 Stunden die Woche. Die Einteilung der Arbeitszeit richtet sich nach den Erfordernissen der Einsatzstelle (Früh- und/ oder Spätdienst, Wochenenddienste usw.). Nachtdienste sind jedoch ausgeschlossen. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.

Das FSJ wird in der Regel als Praktikum für soziale Studiengänge und/ oder Ausbildungen anerkannt. Zum Ende des FSJ erhalten die Teilnehmer ein qualifiziertes Zeugnis/ Zertifikat über den praktischen Einsatz und die Inhalte der Bildungsarbeit.