Die Herausforderungen und die Mehrbelastung im Arbeitsalltag war und ist für die Pflegekräfte enorm. Genau diese Anerkennung sollten auch Mitarbeiter*innen in den Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen erhalten.
Seit Beginn der Corona-Pandemie sind Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen vor große Herausforderungen gestellt. "Unsere Mitarbeiter*innen mussten während der Corona-Pandemie oft zusätzliche Dienste übernehmen. Es mussten infizierte Bewohner*innen mit einer kompletten Schutzausrüstung versorgt werden und gleichzeitig mussten Kolleg*innen bei Krankheit oder Quarantäne vertreten werden", berichtet Christian Germing, Vorstand des Caritasverbandes für den Kreis Coesfeld. "Diese coronabedingten Mehrbelastungen sind mit denen in der stationären Langzeitpflege vergleichbar und sollten auch entsprechende Anerkennung finden."
Die Bundesregierung hat den von der Ampel-Koalition angekündigten Pflegebonus beschlossen. Dafür wird eine Milliarde Euro bereitgestellt. Den Bonus sollen nur Beschäftigte der Altenpflege sowie der Krankenhäuser erhalten. "Für die Mitarbeiter*innen in den Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe ist dies nicht nachvollziehbar, zumal sie bereits beim ersten Pflegebonus im Jahr 2020 nicht berücksichtigt wurden. Sie sollten daher aufgrund ihrer Leistungen ebenfalls bei der Sonderzahlung berücksichtigt werden", so Christian Germing.