Vorstand und Caritasrat
Vorstand
Der Caritasrat hat zum 1.9.2018 Herrn Christian Germing als Alleinvorstand bestellt. Das wurde vom Bischof Dr. Genn bestätigt.
Der Vorstand achtet insbesondere auf die sozialen und caritativen Aufgaben in Staat, Kirche und Gesellschaft und fördert die Arbeit unter der Sorge um die Personalität, Solidarität und Subsidiarität. Zudem koordiniert er caritative Dienste, Einrichtungen und Beratungsstellen Im Kreis Coesfeld, die in ihrer eigenen rechtlichen Verantwortung arbeiten.
Zum Vorstandsbereich gehören die Stabsstellen Gemeindecaritas, Kommunikation & Marketing und Personalentwicklung.
Caritasrat
Der Caritasrat berät und überwacht den Vorstand und trägt Entscheidungen über verbandliche, politische und fachliche Fragen von besonderer Bedeutung im Rahmen der von der Delegiertenversammlung beschlossenen Ordnungen, Richtlinien und Entscheidungen.
Die Mitglieder des Caritasrates werden von der Delegiertenversammlung für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt. Er besteht aus mindestens fünf und höchstens neun Personen. Dabei sollen mindestens zwei Personen aus den Dekanaten Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen kommen. Auch der Kreisdechant ist in seiner Funktion ein ständiges Mitglied. Mitarbeiter des Caritasverbandes können nicht Mitglied des Caritasrates werden. Eine wichtige Voraussetzung ist die Unabhängigkeit der Mitglieder, es sollte zu keinen Interessenskonflikten kommen.
Mitglieder des Caritasrates
- Kreisdechant Jörg Hagemann
- Andreas Beermann (Dekanat Lüdinghausen)
- Paul Döpper (Dekanat Lüdinghausen)
- Norbert Hypki (Dekanat Dülmen)
- Christoph Klapper (Dekanat Coesfeld)
- Georg Schoofs (Dekanat Dülmen)
- Maria Schumacher (Dekanat Lüdinghausen)
- Veronika Wessling (Dekanat Coesfeld)
Aufgaben des Caritasrates
- die Wahl, Anstellung und Abwahl der Vorstandsmitglieder sowie die Festlegung der Vergütung sowie von Zuwendungen an diese
- die Beratung und Kontrolle des Vorstandes und die zu diesem Zweck erforderliche Anforderung der Information über Angelegenheiten des Verbandes
- die Entgegennahme des Tätigkeits- und Finanzberichtes des Vorstandes,
- die Feststellung des Jahresabschlusses,
- die Entlastung des Vorstandes,
- die Auswahl des Prüfers, die Entscheidung über Art und Umfang der jährlichen Rechnungsprüfung,
- die Festlegung der Prüfungsaufträge und die Entgegennahme des Berichts über
Prüfung des Jahresabschlusses, - die Genehmigung des vom Vorstand beschlossenen Wirtschaftsplanes,
- die Genehmigung der vom Vorstand beschlossenen zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäfte nach § 22 sowie Personaleinstellungen ab Gehaltsgruppe AVR 3 (Leitungsfunktion),
- die Entscheidung über (Aus-)Gründungen von oder Beteiligung des Caritasverbandes an juristischen Personen. Im Falle der (Aus-)Gründung von oder Beteiligung an juristischen
Personen obliegt dem Caritasrat die Wahl von entsprechenden Vertretern in die Gremien der juristischen Personen, wo bei die Trennung zwischen Aufsicht und Leitung gewährleistet werden muss, - gemeinsam mit dem Vorstand die Vorbereitung der Sitzungen der Delegiertenversammlung,
der Beschluss einer Geschäftsordnung für den Vorstand, - der Beschluss von Grundsätzen und Richtlinien für die Leitung der Verbandsgeschäftsstelle und der Einrichtungen des Verbandes durch den Vorstand, wesentliche Veränderungen innerhalb des Verbandes sowie die Übernahme neuer Aufgabenfelder,
- die Entscheidung über die Entsendung der Delegierten für die Delegiertenversammlung des Caritasverbandes für die Diözese Münster e.V.
- die Erstellung eines eigenen Tätigkeitsberichtes.