Delegiertenversammlung
Die Einberufung der Delegiertenversammlung erfolgt durch den Vorstand in Abstimmung mit der oder dem Vorsitzenden des Caritasrates schriftlich unter Angabe der Tagesordnung. Die Einberufungsfrist beträgt wenigstens vier Wochen. Den Vorsitz hat der Vorstand.
Die Aufgaben der Delegiertenversammlung gestalten sich wie folgt
- die Wahl und die Abberufung der auf sechs Jahre zu wählenden Mitglieder des Caritasrates,
- die Beratung und Entscheidung über Fragen von grundsätzlicher Bedeutung und über die Wahrnehmung der Aufgaben des Verbandes,
- die Festlegung der Mitgliedsbeiträge und der Beitragsordnung,
- die Beschlussfassung über den Widerspruch eines Mitglieds gegen seinen vom Caritasrat beschlossenen Ausschluss,
- die Entgegennahme der Information über den vom Caritasrat beschlossenen Jahresabschluss, die Bilanz und die Prüfberichte,
- die Entgegennahme und Beratung des Tätigkeitsberichts des Vorstandes mit der Stellungnahme des Caritasrates und des Tätigkeitsberichts des Caritasrates,
- die Entlastung des Caritasrates,
- die Entgegennahme der Information über den Bericht über den Jahresabschluss, die Bilanz und die Prüfberichte aller juristischen Personen, an denen der Caritasverband als (Mit-) Gesellschafter beteiligt ist,
- Erlass der Ordnung nach § 9 Absatz (1),
- die Beschlussfassung über Satzungsänderungen und die Auflösung des Verbandes.