CV/Sabine Keller
"Seit Einführung der Pflegestärkungsgesetze PSG I bis III gibt es bereits ergänzende allerdings auch noch verbesserungsbedürftige Bereiche, um gute Pflege der pflegebedürftigen Menschen sicherzustellen.", fasst Heike Haust, Pflegedienstleiterin der Caritas Sozialstation in Lüdinghausen, die Entwicklung in der jüngsten Vergangenheit zusammen. Sie begrüßt insbesondere die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. "Unabhängig davon, ob körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigungen vorliegen, erhalten Menschen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Bereits bei der Einstufung in einen der fünf Pflegegrade werden Demenzerkrankte nun bereits gleichberechtigt berücksichtigt.", so Haust.
"Tages-, Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege entlasten darüber hinaus pflegende An-gehörige und sind oft ein gutes Angebot für Pflegebedürftige, um im sozialen Raum mit anderen zusammen zu sein", stellt Markus Sasse, Pflegedienstleiter des Lüdin-ghauser Antoniushauses heraus. Hier sieht er allerdings noch dringenden Hand-lungsbedarf, denn das Angebot an Tages- und Nachtpflege und insbesondere an Kurzzeitpflege müsse dringend weiter ausgebaut werden. "Pflegende Angehörige brauchen dieses Angebot zur vorrübergehenden Entlastung, besonders dann, wenn der pflegende Angehörige krankheitsbedingt kurzfristig ausfällt.", fasst Sasse die aktuelle Situation zusammen.
Aufgrund der bisherigen Gesetzesänderungen gab es bereits vielfältige positive Veränderungen für die pflegenden Angehörigen. Gleichwohl gibt Anni Willms zu bedenken: "Die Pflegereform unterstützt Pflegebedürftige und deren Angehörige. Sie ist jedoch keine Vollkasko Versicherung. Deshalb entlässt sie den Einzelnen auch zukünftig nicht aus der Verantwortung für das Alter und die Pflege finanziell Vorsorge zu treffen."