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  • „Schuldenabbau allein reicht nicht“
Nachgefragt Privatinsolvenz

„Schuldenabbau allein reicht nicht“

Raus aus den Schulden – aber wie? Martin Schüßler, Experte für Insolvenzrecht, erklärt die Grundlagen für eine erfolgreiche Entschuldung. Der Weg zur Schuldnerberatung ist dabei der erste Schritt in eine schuldenfreie Zukunft. Dort gibt es Hilfe und klare Anweisungen, was zu tun ist.

Armut_08Ein Schuldenabbau ist oft nicht die alleinige Lösung des Problems.KNA / Oppitz

Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, schuldenfrei zu werden?
Der Gesetzgeber hat für den Weg raus aus den Schulden zwei Möglichkeiten vorgesehen: den Vergleich mit den Gläubigern, also das außergerichtliche Aushandeln und Abbezahlen von Schulden, und die Verbraucherinsolvenz.

Was sind die ersten Schritte für einen Schuldner?

Zunächst ist es wichtig, dass der Schuldner eine Beratungsstelle aufsucht. Die Experten vor Ort werden ihm helfen, eine Bestandsaufnahme der angehäuften Schulden zu machen. Gemeinsam wird danach versucht, zunächst einen Vergleich mit den Gläubigern auszuhandeln.

Wie funktioniert ein Vergleich? Muss der Schuldner bestimmte Voraussetzungen erfüllen?
Der Schuldner muss sich mit jedem einzelnen Gläubiger in Verbindung setzen und ihm ein Angebot machen, wie viel Geld er monatlich zurückzahlen kann. Wenn alle Gläubiger zustimmen, hat es der Schuldner außergerichtlich geschafft. Er muss dann den ausgehandelten Betrag zahlen. Das große Risiko: Gläubiger zu vergessen. Dann geht der Plan oft nicht mehr auf, und der Schuldner muss seine Vergleichssummen neu berechnen.

Was passiert, wenn nicht alle Gläubiger zustimmen? Ist der Vergleich dann gescheitert?
Nein, aber es muss genau abgewogen werden: Lohnt es sich, den Vergleich nur mit den zustimmenden Gläubigern zu schließen? Diejenigen, die nicht zustimmen, wollen ja weiterhin ihr Geld zurück. Für solche Entscheidungen lohnt sich der Gang zur Schuldnerberatung besonders.

Angenommen, alle Bemühungen, einen Vergleich zu erzielen, scheitern - was dann?
Dann wird die Schuldnerberatung das Scheitern bescheinigen. Anschließend kann der Schuldner bei Gericht das Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen. Dort wird ein Richter entweder einen weiteren Vergleichsversuch anregen oder einen Gutachter bestellen, der die Sachlage noch einmal prüft. Das Verfahren wird eröffnet, wenn gesichert ist, dass die Kosten für das Verfahren gedeckt sind.

Ein Insolvenzverfahren ist auf sechs Jahre angelegt. Womit muss der Schuldner in dieser Zeit rechnen?
Der Schuldner bekommt einen Treuhänder zugeteilt, der sich um die Schuldenminimierung kümmert. Er wird zunächst alles zu Geld machen und an die Gläubiger verteilen, was der Schuldner an Wert besitzt: Haus, Lebensversicherung und Einkommen, von letzterem nur den pfändbaren Teil. In der anschließenden "Wohlverhaltensphase" werden nur noch das Einkommen und eventuelle Erbschaftserlöse von dem Treuhänder an die Gläubiger verteilt. Bis zur vollständigen Schuldenbefreiung dauert die gesamte Entschuldung im Schnitt sechs Jahre.

Bedeutet "Wohlverhaltensphase", dass der Schuldner sich auch sonst nichts zuschulden kommen lassen darf?
Viele Schuldner machen in dieser Phase leider erneut Schulden. Deshalb rate ich jedem Betroffenen, eine Schuldnerberatung aufzusuchen. Hinter Schulden stecken meistens psychologische und soziale Probleme, für die die Beratungsstellen professionelle Hilfe anbieten. Ein Schuldenabbau ist oft nicht die alleinige Lösung des Problems.

Zur Person:
Martin Schüßler ist Fachanwalt für Strafrecht. Er berät die Schuldnerberatung der Caritas in Berlin in Fragen rund ums Insolvenzrecht.

Autor/in:

  • Simone Miesner
Quelle: caritas.de

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