Einbürgerung bedeutet Teilhabe, gleiche Rechte und Pflichten für alle, die in Deutschland leben und die Zukunft des Landes mitgestalten. Es geht um Zugehörigkeit, Respekt und eine gute Perspektive. Doppelte Staatsangehörigkeit ist nicht mehr nur für wenige, sondern jetzt für alle möglich. Eine neue Änderung im Asyl- und Aufenthaltsrecht ist das neue Staatsangehörigkeitsrecht, das Anreize zur Integration schafft. Um diesen Punkt zu erreichen, sind die Betroffenen an umfassende Voraussetzungen gebunden. Mit der Infoveranstaltung zum Thema "Deutsche Staatsbürgerschafft und Einbürgerung" möchte der Fachdienst Integration & Migration des Caritasverbandes einen Überblick über die bestehenden Regelungen und Voraussetzungen vermitteln und auch Gelegenheit geben, Fragen zu stellen. Die Veranstaltung findet am 12. November 2024 von 17:30 bis 19:00 Uhr im Pfarrheim St. Lamberti (Walkenbrückenstr. 14) in Coesfeld statt.
Eine weitere gesetzliche Änderung ist das sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz, durch das viele Eingriffsbefugnisse der Behörden im Bereich der Abschiebung erweitert worden sind. Mit der Informationsveranstaltung "Rückführungen und neue rechtliche Regelungen" möchte der Fachdienst Integration & Migration einen umfassenden Überblick über die bestehenden Regelungen und die Rechtsschutzmöglichkeiten von Menschen ohne Bleibeperspektive vermitteln. Die Veranstaltung findet am 13. November 2024 von 17:30 bis 19:00 Uhr im katholischen Pfarrheim in Nottuln (Heriburgstr. 12) statt.
Antonia Plettenberg wird beide Abende leiten. Als juristische Referentin beim Caritasverband für die Diözese Münster berät sie vor allem im Bereich Migrationsrecht sowie zum Thema Kirchenasyl.
Die Veranstaltungen sind kostenlos. Interessierte an einer oder an beiden Veranstaltungen werden gebeten, sich vorab anzumelden. Christina Robbe nimmt Anmeldungen bis zum 08. November unter der Telefonnummer 02541 72051005 oder per Mail an robbe@caritas-coesfeld.de gerne entgegen.