Mythos 1: "Ich muss alles selbst zahlen."
Falsch! Wer Pflegegrad 2 bis 5 hat, kann finanzielle Unterstützung bei der Pflegekasse beantragen. Bei Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse seit Januar 2025 bis zu 721 € der monatlich anfallenden Kosten, bei Pflegegrad 5 maximal 2.085 €. Menschen mit Pflegegrad 1 erhalten zwar keinen Zuschuss, können aber einen Entlastungsbeitrag in Höhe von bis zu 131 € monatlich zurückerhalten, wenn sie die Rechnung bei der Pflegekasse vorzeigen. Im Sozialgesetzbuch heißt es: "Die Pflegekasse übernimmt im Rahmen der Leistungsbeträge nach Satz 2 die pflegebedingten Aufwendungen der teilstationären Pflege einschließlich der Aufwendungen für Betreuung und die Aufwendungen für die in der Einrichtung notwendigen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege." Nur die Unterkunfts- und Verpflegungskosten muss der Gast selbst tragen. Doch auch hier erhält er, vorausgesetzt er ist zwischen Pflegegrad 2 und 5 eingestuft, nach Rechnungsvorlage bei der Pflegekasse den bereits genannten Entlastungsbeitrag.
In Tagespflegen sind alle Senioren*innen willkommen, die Lust auf soziale Kontakte und abwechslungsreiche Tage haben.iStock
Mythos 2: "Wenn ich vom ambulanten Pflegedienst betreut werde, kann ich nicht mehr zur Tagespflege."
Auch das stimmt nicht! "Wenn Menschen zuhause gepflegt werden, denken sie oft, dass kein Geld mehr für die Tagespflege übrig ist", weiß Thoms aus Erfahrung. Aber: Tagespflege und ambulanter Pflegedienst sind getrennte Leistungen und können kombiniert genutzt werden, theoretisch auch von verschiedenen Trägern. Der Besuch in der Tagespflege wird aus einem gesonderten Budget finanziert (Tages- und Nachtpflege §41 SGB XI). So kann eine optimale Versorgung sowohl tagsüber in der Tagespflege als auch zu Hause durch den Pflegedienst sichergestellt werden.
Thoms fügt hinzu, dass es durchaus sinnvoll ist, das Angebot der Tagespflege und das des ambulanten Pflegedienstes desselben Trägers in Anspruch zu nehmen. Ein großer Vorteil liege in der besseren Vernetzung und der effizienteren Zusammenarbeit. Die Kommunikation zwischen beiden Einrichtungen läuft Hand in Hand, wodurch kurze Dienstwege entstehen und eine nahtlose pflegerische Versorgung sowie Betreuung gewährleistet sind.
Mythos 3: "Tagespflege ist nur für schwer kranke Menschen."
Ganz und gar nicht! Die Tagespflege ist keine Krankenhauseinrichtung, sondern eine Möglichkeit für Senioren*innen, den Tag in Gesellschaft zu verbringen, betreut zu werden und aktiv zu bleiben. Wer mindestens den Pflegegrad 1 hat, kann diese Leistung nutzen. Auch ohne Pflegegrad können alle Menschen mit altersbedingten Einschränkungen die Tagespflege besuchen, dann aber auf eigene Kosten.
Wer weitere Fragen zur Finanzierung hat, kann sich bei einer der sieben Caritas-Tagespflegen in Ascheberg, Coesfeld, Havixbeck, Nottuln, Olfen, Senden oder Südkirchen melden.